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K&R 2025, 521
BVerwG 
Kein Auskunftsanspruch zu BND und Corona-Ursprung (Beschluss vom 14.05.2025, 10 VR 4.25)

Der Antragsteller kann sich zwar als Journalist auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen. Dem Auskunftsanspruch stehen jedoch überwiegende öffentliche Interessen jedenfalls in Form des Schutzes der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland entgegen. (Leitsatz der Redaktion)

BVerwG, K&R 2025, 521 (Beschluss vom 14.05.2025, 10 VR 4.25)

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