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K&R 2022, 140
OLG Frankfurt a. M. 
Keine wirksame Auslandszustellung eines Schriftstücks über WhatsApp (Beschluss vom 22.11.2021, 28 VA 1/21)

Der Scheidungsantrag des Antragsgegners in Kanada ist der Antragsgegnerin in Deutschland nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Eine Zustellung per WhatsApp sieht das anwendbare Haager Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland in Zivil- oder Handelssachen nämlich nicht vor. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2022, 140-144 (Beschluss vom 22.11.2021, 28 VA 1/21)

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