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K&R 2021, 353
Hanseatisches OLG Hamburg 
Irreführende Smartphonewerbung mit bestem Netz (Urteil vom 17.12.2020, 15 U 129/19)

Die angegriffene Werbeaussage “Beste H. Top Smartphones im besten Netz” stellt keine Werbung mit einem Testergebnis, sondern eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2021, 353-356 (Urteil vom 17.12.2020, 15 U 129/19)

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