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K&R 2015, 54
OLG Frankfurt a. M. 
Herabsetzende vergleichende Werbung für TK-Unternehmen durch sprayenden Waschbären (Urteil vom 09.10.2014, 6 U 199/13)

Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Unterlassung zu, einen Vergleich mit einem Bildmotiv zu bewerben, bei dem die Unternehmensfarbe Rot der Klägerin durch die Unternehmensfarbe Blau der Be-55klagten übersprüht wird. Die Werbung der Beklagten stellt sich als Herabsetzung dar. Mit dem Bild eines grinsenden Waschbären, der eine rote Wand mit der Unternehmensfarbe der Beklagten übersprüht, …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2015, 54-57 (Urteil vom 09.10.2014, 6 U 199/13)

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