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K&R 2017, 282
BGH 
Datensicherheit beim elektronischen Anwaltspostfach (Beschluss vom 20.12.2016, AnwZ (Brfg) 52/16)

Der AGH hat sich ausführlich mit Fragen der Datensicherheit befasst. Ein allgemein gehaltener Hinweis auf die Tagespresse reicht nicht aus, um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils darzulegen. Ein Rechtsanwalt, der einen gesetzlich eröffneten Kommunikationsweg bestimmungsgemäß nutzt, verstößt nicht gegen seine Berufspflichten. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2017, 282 (Beschluss vom 20.12.2016, AnwZ (Brfg) 52/16)

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