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K&R 2018, 805
OLG Frankfurt a. M. 
Behinderungswettbewerb durch Mitarbeiterabwerbung über privates Mobiltelefon (Urteil vom 09.08.2018, 6 U 51/18)

Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu, da wettbewerbswidrige Abwerbeversuche von Arbeitnehmern als gezielte Behinderung anzusehen sind. Unbeachtlich ist die Tatsache, dass der Abwerbeversuch am Arbeitsplatz mittels des privaten Mobiltelefons des Mitarbeiters und nicht mittels dessen dienstlichen Telefonanschlusses erfolgt ist. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2018, 805-806 (Urteil vom 09.08.2018, 6 U 51/18)

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