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K&R 2020, 231
LG Berlin 
Anspruch auf Auskunft zu beleidigenden Nutzern in sozialem Netzwerk (Beschluss vom 21.01.2020, 27 AR 17/19)

Die streitigen Nutzer-Kommentare enthalten einen rechtswidrigen Inhalt, indem durch sie der Tatbestand der Beleidigung verwirklicht wird und ein Rechtsfertigungsgrund nicht ersichtlich ist. Der Diensteanbieter darf daher Auskunft über vorhandene Bestandsdaten der Nutzer geben. (Leitsatz der Redaktion)

LG Berlin, K&R 2020, 231-235 (Beschluss vom 21.01.2020, 27 AR 17/19)

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