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K&R 2017, 588
BGH 
Afghanistan Papiere: Das Urheberrecht als Argument gegen die Veröffentlichung von Informationen (Beschluss vom 01.06.2017, I ZR 139/15)

Dem EuGH werden zur Auslegung von Art. 2 lit. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 und 3 der RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. 6. 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

BGH, K&R 2017, 588 (Beschluss vom 01.06.2017, I ZR 139/15)

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