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INTER 2024, 1
Haase 

Meilensteine des Innovationsrechts

Abbildung 1

Im Hinblick auf zentrale Regelungsbereiche, die einen starken Einfluss auf den Umgang mit Innovationen und Technologien haben, konnten in den vergangenen Wochen und Monaten bemerkenswerte Fortschritte beobachtet werden. Dies gilt insbesondere für Regelungen, die auf der Ebene der Europäischen Union (EU) geschaffen worden sind bzw. noch geschaffen werden sollen.

Seit dem 01. Juni 2023 entfalten das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) und die Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (EPVO) nach einem mehrjährigen „Schwebezustand“ ihre Wirkung. Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat ebenfalls am 01. Juni 2023 seine Arbeit aufgenommen. Dr. Markus Gollrad befasst sich in diesem Zusammenhang mit der Frage der patentrechtlichen Erschöpfung.

Anfang Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU politisch auf das Gesetz über die Künstliche Intelligenz geeinigt. Im Februar 2024 haben die Mitgliedstaaten den Entwurf im Ausschuss der Ständigen Vertreter einstimmig gebilligt. In der juristischen Literatur hat der Entwurf bereits im Vorfeld zu umfassenden Diskussionen geführt. Er war bereits mehrfach Gegenstand von Aufsätzen in der InTeR. Aufgrund der Komplexität ist der zugrundeliegende Regelungsbereich besonders herausfordernd. Nach wie vor bestehen zahlreiche Unsicherheiten. Wie Prof. Dr. Dr. Ensthaler zutreffend anmerkt, scheint aktuell nicht einmal Klarheit darüber zu bestehen, was Künstliche Intelligenz genau ist. Und auch der genaue Regelungsbedarf scheint nach wie vor fraglich zu sein. Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen.

Außerdem plant die Europäische Union, die bestehenden Regelungen für fehlerhafte Produkte zu aktualisieren. Die Diskussion um den im September 2022 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlag hat mittlerweile stark an Fahrt aufgenommen. Prof. Dr. Müller fasst bisherige Auffassungen zusammen und setzt sich mit besonders relevanten Aspekten auseinander.

Alle genannten Regelungen begegnen der Herausforderung, bereits existierende Rechtsbereiche den neuen Technologien und Phänomenen anzupassen und zu ergänzen, um so die Zukunftsfähigkeit des Rechts und der Gesellschaft zu sichern. Das Patentrecht, das Produkthaftungsrecht und Vorschriften zum Umgang mit künstlicher Intelligenz stellen Kernbereiche des Innovations- und Technikrechts dar. An die neuen Regelungen werden hohe Erwartungen gestellt. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich die genannten Regelungen zu Meilensteinen des Innovations- und Technikrechts entwickeln werden.

Prof. Dr. Martin S. Haase, Berlin*

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Mehr über den Autor erfahren Sie auf S. III.

 
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