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INTER 2025, 57
Haase 

Datenschutz und Datennutzung

Abbildung 1

Am 09. April 2025 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgestellt. Nach einem holprigen Start hat sich mittlerweile auch der Regierungswechsel vollzogen. Das fast 150 Seiten umfassende Dokument trägt die Überschrift „Verantwortung für Deutschland“. Neben der Abschaffung des Heizungsgesetzes (S. 24), einer Steigerung von Kindergeld (S. 45), Mindestlohn (S. 18) und Pendlerpauschale (S. 46) sowie eines neuen Wehrdienstes nach dem „schwedischen Wehrdienstmodell“ (S. 130) enthält es zahlreiche Vereinbarungen zu den Bereichen Digitalisierung, Innovationen und Technik.

Neben einigen großen Vorhaben enthält der Vertrag auch das ein oder andere Detail. Eines dieser Details möchte ich an dieser Stelle herausgreifen. So soll im Kontext des Datenschutzrechts eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesbeauftragten erfolgen, die zur „Bundesbeauftragten für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“ werden soll (S. 65). Die Erweiterung um den Begriff „Datennutzung“ kann man zunächst als „kleines Wort“ in einem umfangreichen Koalitionsvertrag bewerten. Meine Hoffnung ist allerdings, dass dieser Begriff neben anderen Formulierungen für einen „großen“ Trend im gesamten Datenrecht stehen könnte. In der Ankündigung sehe ich eine Chance dafür, dass der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Nutzen von Informationen und den Chancen sowie Risiken ihrer Verarbeitung in Zukunft noch höhere Bedeutung zugemessen wird.

Gerade im Kontext des Datenschutzrechts müssen wir besonders sorgfältig in den Blick nehmen, welchen gesellschaftlichen Nutzen personenbezogene Daten haben (können). Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über sieben Jahre gilt, habe ich zunehmend das Gefühl, dass viele, umfangreiche, komplexe und stark formalisierte Pflichten am Ende den betroffenen Personen, den für die Verarbeitung Verantwortlichen und der Gesellschaft mehr Nachteile als Vorteile verschaffen. Von einem vernünftigen Ausgleich zwischen den kollidierenden Rechten und rechtlich geschützten Interessen sind wir in den Datenschutzgesetzen nach meinen Erfahrungen teilweise noch weit entfernt.

Die Anerkennung des Wertes von Informationen einerseits und dem Schutzbedürfnis andererseits wird auch an anderer Stelle des Koalitionsvertrages deutlich. An einer Stelle steht: „Wir wollen eine Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert, auf Innovation setzt und Grund- und Freiheitsrechte schützt. Dafür beseitigen wir Rechtsunsicherheiten, heben Datenschätze, fördern Daten-Ökosysteme und setzen auf Datensouveränität.“ (S. 69, vgl. auch S. 58) Das sind ambitionierte Vorhaben. Am Ende kommt es – wie bei jedem Koalitionsvertrag – auf die Einhaltung der Vereinbarungen und eine gelungene Umsetzung an.

Auf Ebene der Europäischen Union wurde die Nutzung von Informationen bereits in den vergangenen Jahren im Rahmen von neuen Gesetzgebungsvorhaben stärker in den Blick genommen. Hierzu gehört unter anderem die Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854 – „Data Act“). Neben dieser Verordnung sind weitere Themen dieser Ausgabe Drohnen, das Medienprivileg und die EU-Batterieverordnung.

Prof. Dr. Martin S. Haase, Berlin*

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Mehr über den Autor erfahren Sie auf S. III.

 
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