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GWUR 2022, 67
 
Bremen fordert Nachweis der Mittelherkunft bei Wettbüros

Der Glücksspielstaatsvertrag bestimmt, dass nur Glücksspielveranstalterinnen und -veranstalter darlegen müssen, woher das Geld für die Geschäftsgründung stammt. Bremen geht nun einen Sonderweg: Vor rund einem Jahr wurde dort das Glücksspielgesetz geändert. Das Land verlangt nun auch von den Personen, die vor Ort Wetten vermitteln, einen Nachweis darüber, aus welchen Quellen die Gelder zur Eröffnung der Wettbüros stammen. …

GWuR 2022, 67

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