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EWS 2024, 24
EuG 
Der Erwerb der Sparten Energieverteilung und -vertrieb sowie von Erzeugungsanlagen von Innogy durch E.ON im Rahmen des Austauschs von Vermögenswerten zwischen RWE und E.ON ist kein “einziger Zusammenschluss” und mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar – “EVH” u. a. (Urteil vom 20.12.2023, Rs. T-53/21)

EuG (5. erweiterte Kammer), Urteil vom 20.12.2023 - Rs. T-53/21; EVH GmbH gegen Europäische Kommission - - ECLI:EU:T:2023:834

EuG, EWS 2024, 24-25 (Urteil vom 20.12.2023, Rs. T-53/21)

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