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DSB 2022, 4
 
LG Mainz: Inkassofirma muss 5.000 EUR Schadensersatz wegen rechtswidrigem Schufa-Eintrag zahlen

Das LG Mainz hat mit Urteil vom 12. November 2021 (Az. 3 O 12/20) einem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 EUR aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen eines unberechtigten Schufa-Eintrags zugesprochen.

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