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DSB 2020, 80
 
8.000 € Schadensersatz für Namensnennung

Das Landgericht Köln hat einen Lotterieveranstalter zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 8.000 € verurteilt (LG Köln, 23.12.2019 – 28 O 482/19). Das Unternehmen hatte den vollständigen Vor- und Nachnamen eines Gewinners, der einen sechsstelligen Betrag aus der Lotterie gewonnen hatte, veröffentlicht, obwohl nur die Bekanntmachung des Vornamens vereinbart war. …

DSB 2020, 80

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