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BM - Berater-Magazin
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BB 2006, 1166
BAG 
Zwingender Anspruch des Arbeitnehmers auf Unterzeichnung des Arbeitszeugnisses durch einen in der Funktion ausgewiesenen ranghöheren Vorgesetzten (Urteil vom 04.10.2005, 9 AZR 507/04)

Auch im öffentlichen Dienst ist der Zeugnisanspruch eines Angestellten regelmäßig nur dann erfüllt, wenn das Zeugnis von einem ranghöheren Bediensteten unterschrieben ist. War der Angestellte als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, ist das Zeugnis zumindest auch von einem der ihm vorgesetzten Wissenschaftler zu unterzeichnen. Eine von diesem Grundsatz abweichende behördeninterne Regelung der Zeichnungsbefugnis rechtfertigt keine Ausnahme.…

BAG, BB 2006, 1166-1169 (Urteil vom 04.10.2005, 9 AZR 507/04)

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