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BB 2007, 2707
BGH 
Zur Unstatthaftigkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde (Beschluss vom 27.09.2007, V ZB 196/06)

Eine auf § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde ist nach § 579 Abs. 2 ZPO nicht nur dann unstatthaft, wenn der Nichtigkeitsgrund im Ausgangsverfahren durch ein Rechtsmittel hätte geltend gemacht werden können, sondern auch dann, wenn dieser Grund in einem Rechtsmittelverfahren erfolglos geltend gemacht worden ist.

BGH, BB 2007, 2707 (Beschluss vom 27.09.2007, V ZB 196/06)

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