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BB 2007, 2034
BGH 
Zum Ausschluss des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters bei Verschulden von Hilfspersonen (Urteil vom 18.07.2007, VIII ZR 267/05)

Für den Ausschlusstatbestand des § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist ein eigenes Verschulden des Handelsvertreters erforderlich; das Fehlverhalten einer Hilfsperson ist dem Handelsvertreter insoweit – anders als im Rahmen der Vorschrift des § 89 a Abs. 1 HGB – nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (im Anschluss an BGHZ 29, 275).

BGH, BB 2007, 2034 (Urteil vom 18.07.2007, VIII ZR 267/05)

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