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BB 2007, 1862
OLG Celle 
Zum Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers nach Handelsvertretergrundsätzen – kein Anspruch auf Überhangprovisionen (Urteil vom 19.04.2007, 11 U 279/06)

Einem Franchisenehmer steht ein Ausgleichsanspruch nach Handelsvertretergrundsätzen analog § 89 b HGB zu, wenn dieser wie ein Handelsvertreter in die Organisation des Franchisenehmers eingegliedert ist.

OLG Celle, BB 2007, 1862-1868 (Urteil vom 19.04.2007, 11 U 279/06)

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