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BB 2006, 2121
BFH 
Wiederholungshonorare und Erlösbe-teiligungen ausübender Künstler an Hörfunk- oder Fernsehproduktionen kein Arbeitslohn (Urteil vom 26.07.2006, VI R 49/02)

Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen, die an ausübende Künstler von Hörfunk- oder Fernsehproduktionen als Nutzungsentgelte für die Übertragung originärer urheberrechtlicher Verwertungsrechte gezahlt werden, stellen keinen Arbeitslohn dar.

BFH, BB 2006, 2121 (Urteil vom 26.07.2006, VI R 49/02)

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