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BB 2009, 1929
 
Wesentliche Bestimmungen des ARUG in Kraft getreten

Am 1.9.2009 sind wesentliche Bestimmungen des ARUG in Kraft getreten. So erhalten Aktionäre börsennotierter Gesellschaften künftig mehr Informationen aus dem Unternehmen: Die Gesellschaften müssen in Zukunft alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Zudem können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen – per Online-Zuschaltung, …

BB 2009, 1929

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