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BB 2007, 799
BGH 
Weiternutzung eines Kfz nach Totalschaden: Bei der Schadensabrechnung ist generell der vom Sachverständigen ermittelte Restwert zugrunde zu legen (Urteil vom 06.03.2007, VI ZR 120/06)

Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Senat, …

BGH, BB 2007, 799-800 (Urteil vom 06.03.2007, VI ZR 120/06)

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