WPK: Bekämpfung der Geldwäsche – Anordnungen der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Abs. 9 GwG) sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten (§ 7 Abs. 3 S. 1 GwG)
BB 2017, 2473-2474
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