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BB 2007, 140
BFH 
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG – verlustbringende Aktien sind nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnen (Urteil vom 18.10.2006, IX R 28/05)

Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG durch § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ist verfassungsgemäß.

BFH, BB 2007, 140-142 (Urteil vom 18.10.2006, IX R 28/05)

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