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BB 2009, 1935
Franck 
Verbot der Aufrechnung gegen Forderungen auf Kartellschadensersatz

Die Anwendung des Aufrechnungsverbots aus § 393 BGB auf Forderungen auf Kartellschadensersatz nach § 33 Abs. 3 GWB ist vor allem bei Insolvenz des Kartellgeschädigten von praktischer Relevanz. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass die bislang in der Diskussion um die Ratio des Aufrechnungsverbots vernachlässigte Präventionsfunktion dessen Eingreifen gebietet.

Franck, BB 2009, 1935-1939

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