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BB 2006, 1019
BGH 
Unwirksamkeit einer auf der Grundlage des Ertragswerts getroffenen Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter, sofern der Liquidationswert den Ertragswert erheblich übersteigt (Urteil vom 13.03.2006, II ZR 295/04)

Die Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter auf der Grundlage des Ertragswerts des Gesellschaftsunternehmens kann gemäß § 723 Abs. 3 BGB unwirksam sein, wenn der Liquidationswert des Unternehmens den Ertragswert erheblich übersteigt und deshalb ein vernünftiger Gesellschafter auf der Grundlage einer Abfindung nach dem Ertragswert von dem ihm an sich zustehenden Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen würde.…

BGH, BB 2006, 1019 (Urteil vom 13.03.2006, II ZR 295/04)

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