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BM - Berater-Magazin
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BB 2008, 2409
BAG 
Unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (Urteil vom 23.04.2008, 2 AZR 1012/06)

Eine Kündigung ist entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, d. h., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist.

BAG, BB 2008, 2409-2412 (Urteil vom 23.04.2008, 2 AZR 1012/06)

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