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BB 2008, 2386
BFH 
Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Rechenzentrums gegenüber Kreditinstituten (Urteil vom 12.06.2008, V R 32/06)

Leistungen eines Rechenzentrums (Rechenzentrale) an Banken können nur dann als “Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr sowie im Zahlungs- und Überweisungsverkehr” nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei sein, wenn diese Leistungen ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes sind, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen der in dieser Vorschrift genannten Umsätze erfüllt.

BFH, BB 2008, 2386-2391 (Urteil vom 12.06.2008, V R 32/06)

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