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BB 2006, 2043
BGH 
Schadensersatzpflicht bei der Gewährung von Organkrediten (Urteil vom 11.07.2006, VI ZR 339/04)

Ist die Bestellung eines Aufsichtsorgans nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht – wie nach § 52 GmbHG – nicht zwingend vorgeschrieben, und kann deshalb kein zustimmender Beschluss – eines nicht vorhandenen – Aufsichtsrats eingeholt werden, kann § 15 Abs. 1 i.V. m. § 17 KWG keine Schadensersatzpflicht bei der Gewährung von Organkrediten begründen.

BGH, BB 2006, 2043-2045 (Urteil vom 11.07.2006, VI ZR 339/04)

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