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BB 2008, 634
BGH 
Prüfung der Zahlungsunfähigkeit – Keine Berücksichtigung der von einem Stillhalteabkommen erfassten Forderungen (Urteil vom 20.12.2007, IX ZR 93/06)

Bei der Prüfung, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist, darf eine Forderung, die früher ernsthaft eingefordert war, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn inzwischen ein Stillhalteabkommen – das keine Stundung im Rechtssinne enthalten muss – mit dem Gläubiger geschlossen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 19.7.2007 – IX ZB 36/07, WM 2007, 1796, 1798).

BGH, BB 2008, 634-637 (Urteil vom 20.12.2007, IX ZR 93/06)

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