Ordnungsgeldverfahren in Altfällen (bis 2005) auch nach dem 31.12.2006 nicht verfassungswidrig (Beschluss vom 11.02.2009, 1 BvR 3582/08)
BVerfG, BB 2009, 1122-1124 (Beschluss vom 11.02.2009, 1 BvR 3582/08)
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