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BB 2008, 1887
von Bornhaupt 
Nachträgliche Zahlung für geleistete Dienste bei fehlgeschlagener Hofübergabe – arbeitsrechtliche Fiktion für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses einkommensteuerrechtlich nicht maßgeblich (Urteil vom 08.05.2008, VI R 50/05)

Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen.

von Bornhaupt, BB 2008, 1887-1888 (Urteil vom 08.05.2008, VI R 50/05)

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