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BB 2006, 1745
BAG 
Nachteilsausgleichsanspruch bei Betriebsstilllegung – Neumasseverbindlichkeit (Urteil vom 30.05.2006, 1 AZR 25/05)

Begründet ein Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch betriebsverfassungswidriges Verhalten Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG, handelt es sich um Neumasseverbindlichkeiten i. S. v. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Sie können regelmäßig im Wege der Leistungsklage verfolgt werden.

BAG, BB 2006, 1745-1747 (Urteil vom 30.05.2006, 1 AZR 25/05)

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