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BB 2009, 841
 
LG München I : Zur Akzessorietät der Bürgenverpflichtung

Mit Urteil vom 6.4.2009 – 2 O 23094/07 – hat das LG München I entschieden: Haben die Parteien des Hauptschuldverhältnisses keine Sicherungsabrede getroffen, sondern vereinbart, wie Sicherheit zu leisten ist, wenn der Hauptschuldner einen Sicherheitseinbehalt des Gläubigers ablösen will (Ablösevereinbarung), und macht der Schuldner davon Gebrauch, indem er dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt, …

BB 2009, 841

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