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BB 2009, 661
 
LAG Berlin-Brandenburg: Außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 18.8.2008 – 10 TaBV 885/08 – wie folgt: Das Verfahren zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 BetrVG verlangt keinen ausdrücklichen Zustimmungsantrag. Bei Meinungsäußerungen des Betriebsrats über den Arbeitgeber in einem Internetforum hat eine Abwägung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit mit der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis zu erfolgen.…

BB 2009, 661

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