Keine Buchwertfortführung bei Spaltung von Unternehmen im Falle der Veräußerung von mehr als 20 v. H. der Anteile innerhalb der Fünf-Jahres-Frist nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag (Urteil vom 03.08.2005, I R 62/04)
           
          BFH, BB 2006, 373-374 (Urteil vom 03.08.2005, I R 62/04)
        
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