Keine Besteuerung der stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern, die bereits vor der Verschmelzung zum Betriebsvermögen des aufnehmenden Rechtsträgers gehörten – § 18 Abs. 4 UmwStG – Anwendbarkeit des UmwStG 1995 (Urteil vom 16.11.2005, X R 6/04)
BFH, BB 2006, 308-311 (Urteil vom 16.11.2005, X R 6/04)
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