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BB 2006, 308
BFH 
Keine Besteuerung der stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern, die bereits vor der Verschmelzung zum Betriebsvermögen des aufnehmenden Rechtsträgers gehörten – § 18 Abs. 4 UmwStG – Anwendbarkeit des UmwStG 1995 (Urteil vom 16.11.2005, X R 6/04)

Nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 können nicht auch diejenigen stillen Reserven der Gewerbesteuer unterworfen werden, die in den Buchwertansätzen solchen Betriebsvermögens ruhen, welches bereits vor der Verschmelzung im Betrieb des aufnehmenden Rechtsträgers (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) vorhanden war.

BFH, BB 2006, 308-311 (Urteil vom 16.11.2005, X R 6/04)

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