Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch Offenlegung von Jahresabschlüssen (Urteil vom 08.10.2008, 28 O 302/08)
LG Köln, BB 2009, 211-212 (Urteil vom 08.10.2008, 28 O 302/08)
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