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BM - Berater-Magazin
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BB 2006, 1623
BFH 
Kein Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen (Urteil vom 05.04.2006, I R 43/05)

Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung “abgelten” soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.

BFH, BB 2006, 1623-1626 (Urteil vom 05.04.2006, I R 43/05)

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