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BB 2009, 1525
 
Keine Sicherheitsleistung nach § 303 AktG für künftige Rentenanpassungen

Endet ein zwischen der Konzernmutter und der Versorgungsschuldnerin bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ist die Konzernmutter nicht nach § 303 AktG zur Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG verpflichtet, so das BAG in seinem Urteil vom 26.5.2009 – 3 AZR 369/07 ( BBL2009-1525-1).

BB 2009, 1525

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