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BB 2007, 285
BGH 
Informationspflicht eines GmbH-Gesellschafters gegenüber seinen Mitgesellschaftern bei deren Vermögensinteressen berührenden Vorgängen (Urteil vom 11.12.2006, II ZR 166/05)

Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ist ein GmbH-Gesellschafter grundsätzlich verpflichtet, seinen Mitgesellschafter über Vorgänge, die dessen mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihm nicht bekannt sein können, vollständig und zutreffend zu informieren. Unterlässt er dies, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch ergeben.

BGH, BB 2007, 285-286 (Urteil vom 11.12.2006, II ZR 166/05)

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