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BB 2021, 2600
 

Im Blickpunkt

Abbildung 12

Die Europäische Kommission hat am 27.10.2021 eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschriften (Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie) angenommen. Mit diesen neuen Vorschriften, so die diesbezügliche PM der EU-Kommission desselben Tages, wird sichergestellt, dass die Banken in der EU besser für mögliche wirtschaftliche Schocks gewappnet werden und gleichzeitig einen Beitrag zur Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie und zum Übergang zur Klimaneutralität leisten. Mit dem Paket werde die Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung in der EU abgeschlossen. Die überarbeitete Fassung umfasse die folgenden Legislativvorschläge: einen Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (RL 2013/36/EU), einen Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung (VO 2013/575/EU) und einen gesonderten Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung (den sog. Daisy Chain- oder Kettenstruktur-Vorschlag). Der Vorschlag solle insbesondere sicherstellen, dass die von den Banken zur Berechnung ihrer Eigenkapitalanforderungen verwendeten “internen Modelle” die Risiken nicht zu gering ansetzen und dass die Banken genügend Kapital zur Deckung ihrer Risiken vorhalten. – “Mit diesem Paket zeigen die Europäer, dass sie bereit sind, internationalen Regulierungsvorgaben gerecht zu werden,” so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (PM DK vom 27.10.2021). “Die Vorschläge der Europäischen Kommission werden allerdings bei den europäischen Instituten zu deutlich steigenden Eigenkapitalkosten führen. Dies wird nicht ohne Folgen für die europäische Wirtschaft bleiben. Eine spürbare Belastung durch steigende Kapitalkosten ist nicht auszuschließen.” Die von der Kommission berechneten Anstiege der Kapitalanforderungen von 6,4–8,4 % griffen zu kurz, da die durchschnittliche Betrachtung die signifikanten Anstiege bei Banken mit risikoarmen Geschäftsmodellen oder in einzelnen EU-Mitgliedstaaten wie in Deutschland verschleiere. Es sei zu befürchten, dass ein Teil des Kreditgeschäfts aus dem Bankensektor in weniger regulierte Bereiche abwandere. In den kommenden Verhandlungen gelte es nun darauf hinzuarbeiten, dass eine stabile Finanzierung der europäischen Wirtschaft sichergestellt werde.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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