Im Blickpunkt
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf einer Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) nach § 253 HGB sowie eine erste unverbindliche Zinssätzeberechnung der Deutschen Bundesbank vorgelegt. Der Entwurf ist inzwischen unter www.bmj .de abrufbar und wurde am 10.9.2009 an Länder, Kreise, Verbände und Organisationen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8.10.2009 versandt. Lesen Sie in der kommenden Ausgabe dazu den Beitrag von Stapf/Elgg, die bei der Deutschen Bundesbank tätig sind und am Entwurf der RückAbzinsV mitgewirkt haben. – In dieser Ausgabe gibt Gahlen, der bis August 2009 Mitglied der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung war, Praxistipps für die in der Finanzkrise höchst aktuelle Bilanzierung von Forderungsverzichten gegen Besserungsschein und von Verlustbeteiligungen aus Mezzanine-Kapital nach HGB und IFRS.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft