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BB 2023, 297
 

Im Blickpunkt

Abbildung 12

Dass die aus der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erwachsenden Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung viele Unternehmen überfordern könnten, befürchtet Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), laut PM seines Hauses vom 30.1.2023. Die CSRD-Richtlinie von Ende 2022 verpflichte mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und sehe u. a. erweiterte und standardisierte Inhalte vor. Die neuen Regeln griffen ab dem 1.1.2024 für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten, die die Periode 2023 betreffen. Ziel sei es, die Finanzierung der für die Transformation der Wirtschaft erforderlichen Investitionen am Kapitalmarkt zu erleichtern. “Allerdings finanzieren sich nur wenige große Unternehmen über den Kapitalmarkt”, gab der DIHK-Präsident zu bedenken. “Für die meisten mittelständischen Unternehmen führen die neuen Berichtsstandards vor allem zu erheblichen Mehrbelastungen.” Bisher hätten rund 500 deutsche Betriebe berichtet, künftig müssten etwa 15 000 Unternehmen ausführliche Nachhaltigkeitsberichte erstellen. “Nach einer ersten Einschätzung fehlt es bei den über 300 Seiten langen Regeln an Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität”, so Adrian weiter. Es müsse aus Sicht der DIHK viel stärker berücksichtigt werden, dass künftig berichterstattungspflichtige Betriebe überwiegend keine international tätigen kapitalmarktorientierten Großunternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung seien, sondern vielfach mittelständisch geprägte Firmen. – Auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und die European Securities and Markets Authority (ESMA) haben Stellungnahmen zu den Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission übermittelt, die unter www.drsc.de bzw. www.esma.europa.eu abrufbar sind. Während das DRSC einige Kritikpunkte anführt, kommt die ESMA zu dem Schluss, dass die Standards in ihrer aktuellen Fassung dazu beitragen, den Anlegerschutz zu fördern und die Finanzstabilität nicht zu untergraben. S. zu den ESRS auch die Beiträge von Lanfermann/Schmotz, BB 2023, 235 ff., und Löw/Fischer in der kommenden BB-Ausgabe.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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