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BB 2023, 2517
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Der alljährliche Bericht des BMF zu den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung fasst auf Grundlage der Meldungen der Länder die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung zusammen. Für 2022 zeigt er folgendes Bild: Bundesweit waren in den Betriebsprüfungen der Länder 12 949 Prüferinnen und Prüfer tätig. Das erzielte Mehrergebnis lag bei ca. 10,8 Mrd. Euro. In der Betriebskartei der Finanzämter sind 8 409 661 Betriebe erfasst, von denen 151 676 Betriebe geprüft wurden. Die Prüfungsquote über alle Betriebe lag dabei bei 1,8 %. Dagegen betrug die Prüfungsquote bei Großbetrieben 10,8 %. Auf letztere entfielen 7,8 Mrd. Euro Mehrergebnis, während das Mehrergebnis der Kleinstbetriebe bei 1 Mrd. Euro lag. Das Mehrergebnis verteilt auf Steuerarten zeigt, dass 25 % (2,7 Mrd. Euro) auf die Gewerbesteuer und 24,1 % (2,6 Mrd. Euro) auf die Körperschaftsteuer entfielen. Die Umsatzsteuer trug mit einem Anteil von 10,2 % zum Mehrergebnis bei und die Einkommensteuer zu 19,4 %. Auf die sonstigen Steuern entfallen die restlichen 10,2 %. Im Fünfjahresvergleich zeigt sich, dass das Mehrergebnis bei den Großbetrieben von 10,1 Mrd. Euro 2018, 11,6 Mrd. Euro 2019, 7,9 Mrd. Euro 2020 und 9,6 Mrd. Euro 2021 auf nunmehr 7,8 Mrd. Euro 2022 gefallen ist. Dieser Trend ist auch bei den übrigen Größenklassen der Betriebe festzustellen. Die Zahl der eingesetzten Prüfer fiel von 2018 auf 2019 von 13 525 auf 13 341. 2020 wurden 12 664 Prüfer eingesetzt, 2021 12 895 und 2022 immerhin 12 949. Damit dürfte sich die oft bemühte Argumentation, mehr Prüfer führen zu höheren Mehrergebnissen, kaum begründen lassen. Zudem wird in der Diskussion über Mehrergebnisse gerne vergessen, dass es sich bei den veröffentlichten Mehrergebnissen nicht um haushaltswirksame Mehrergebnisse handelt, sondern um eine statistische Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung. Die spannendere Frage wäre, welcher Betrag von dem statistischen Mehrergebnis tatsächlich bezahlt wird. Hierüber gibt es aber keine Zahlen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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