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BB 2018, 1985
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Das beA-System wird am 3.9.2018 wieder freigeschaltet, so die Presseerklärung der BRAK Nr. 23 vom 20.8.2018. Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Fa. secunet, habe die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.6.2018 bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege. Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt. Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 1./2.9.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein. Ab dem 3.9.2018 gilt dann für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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