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BB 2013, 2901
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundesfinanzministerium hat in einer Pressemitteilung vom 7.11.2013 die Ergebnisse der 143. Sitzung des Arbeitskreises “Steuerschätzungen”, die vom 5.–7.11.2013 in Bremerhaven stattfand, mitgeteilt. Danach können Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen. Angesichts nur wenig veränderter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen – so das Ergebnis – halten sich die Abweichungen gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 in engen Grenzen. Der Arbeitskreis “Steuerschätzungen” rechnet mit Steuereinnahmen von 620,5 Mrd. Euro im Jahr 2013, die auf rund 731,5 Mrd. Euro im Jahr 2018 ansteigen. In dem Ergebnis spiegeln sich die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die hohe Beschäftigung in Deutschland wider. Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2013 waren die finanziellen Auswirkungen der folgenden Gesetze zu berücksichtigen: Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013, Gesetz vom 15.7.2013 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 7.5.2013, Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15.7.2013; Verringerung der Beträge gemäß § 1 S. 5 FAG für die Jahre 2014 und 2015 ff.; Verringerung der Hartz IVSoBEZ ab 2014. Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 7.11.2013 sind abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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