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BB 2020, 2739
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Nach Hubertus Heils überraschender 180-Grad-Wende zur angestrebten Home-Office-Pflicht wird es nun wohl doch keine gesetzlich normierte Pflicht für Arbeitgeber auf Gewährung von Home-Office geben (FAZ vom 16.11.2020, 15). Die Äußerung des Bundesarbeitsministers wird für viele Arbeitgeber ein Aufatmen bedeutet haben. Eine generelle Regelung der mobilen Arbeit ist damit jedoch noch lange nicht vom Tisch. Einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zufolge arbeiteten deutschlandweit seit dem ersten Lockdown etwa 41 Prozent aller Arbeitnehmer zumindest anteilig aus dem Home-Office heraus (FAZ online vom 17.11.2020). Damit liegt die Quote knapp hinter anderen europäischen Ländern wie Großbritannien mit 49 Prozent und Frankreich mit 45 Prozent. Viele der Arbeitnehmer nahmen die Erfahrungen im Home-Office als sehr positiv wahr. So schätzten 66 Prozent der Befragten besonders die Zeitersparnis durch den wegfallenden Arbeitsweg und 44 Prozent sahen die geringere Umweltbelastung als Vorteil des Home-Office an. Nur 35 Prozent hatten Probleme mit der Abgrenzung zwischen Privatleben und Arbeit. Auch die Arbeitgeber sind vom Prinzip der mobilen Arbeit überzeugt. Nach einer Studie von Deloitte planen 66 Prozent der befragten Finanzvorstände auf mobile Arbeit umzustellen (FAZ online vom 18.11.2020). Dies bedeutet zwar kurzfristig Investitionen im digitalen Bereich – mittel- und langfristig kann jedoch durch Reduzierung der Büroflächen gespart werden. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich die Regierung baldmöglichst auf einen praktikablen Gesetzesentwurf einigt.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

 
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