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BM - Berater-Magazin
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BB 2008, 1561
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Neben der bereits im letzten “Blickpunkt” erläuterten EU-Richtlinie gegen Diskriminierung im Alltag beabsichtigt die EU-Kommission unter dem Titel “Neue Sozialagenda” auch die Rechte der Europäischen Betriebsräte zu stärken (vgl. auch die Presseschau in Heft 28/2008). Diese haben das Recht, zu wichtigen länderübergreifenden Veränderungen wie Arbeitsplatzabbau oder Umstrukturierungen informiert und angehört zu werden. Der Zeitpunkt, in dem die Unternehmensleitung Informationen weitergeben muss, soll künftig klar definiert werden, damit noch die Möglichkeit zur Stellungnahme und Beratung besteht. Derzeit haben 820 Unternehmen oder 40 Prozent der in Frage kommenden Firmen in der EU einen Europäischen Betriebsrat. Dieser hat allerdings keine Mitbestimmungsrechte wie ein nationaler Betriebsrat nach deutschem Recht.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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