Im Blickpunkt
Durch die Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung auf 50 000 Euro zum 30.6.2009 bzw. sogar auf 100 000 Euro ab 31.12.2010 sind die Banken gefordert, erhöhte Beiträge für eine Mitgliedschaft in einer Entschädigungseinrichtung zu entrichten (vgl. dazu auch die Meldung unten auf dieser Seite). Aufgrund dessen haben auch sie zwischenzeitlich ein Interesse an einer Reform des zersplitterten deutschen Einlagensicherungssystems, wie sie grundsätzlich von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück befürwortet wird. Mit Plänen zur Reform des Einlagensicherungsfonds befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). Erwogen wird nicht nur eine Senkung der Haftungsgrenzen pro Kopf, sondern auch eine Beschränkung der Absicherung auf Privatanleger.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht