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BB 2022, 627
 

Im Blickpunkt

Abbildung 15

Nach einem Presseartikel der Europäischen Kommission können Whistleblower seit dem 4.3.2022 Verstöße gegen Sanktionen leichter melden. Über eine neue Online-Plattform können Hinweisgeber aus der ganzen Welt frühere, aktuelle oder geplante Verstöße gegen EU-Sanktionen anonym mitteilen. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern garantiert Whistleblowern EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz. Die Richtlinie verpflichtet öffentliche und private Organisationen wie auch Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. Über die neue Online-Plattform können nunmehr Verstöße anonym gemeldet werden. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die ihr übermittelten Informationen glaubwürdig sind, reicht sie den anonymisierten Bericht und sämtliche zusätzlichen Informationen, die sie im Rahmen der internen Untersuchung des Sachverhalts zusammengetragen hat, an die zuständigen nationalen Behörden in den betreffenden Mitgliedstaaten weiter. Die Online-Plattform für Whistleblower wurde in der Mitteilung vom Januar 2021 über die Förderung der Offenheit, Stärke und Widerstandsfähigkeit des europäischen Wirtschafts- und Finanzsystems angekündigt. Es entspricht dem Bestreben der Kommission, als Hüterin der Verträge, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung von den über 40 EU-Sanktionsregelungen in vollem Umfang zu unterstützen. Whistleblower können Verstöße über https://eusanctions.integrityline.com eingeben.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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